“Schneeflocke-Preis” – Ausschreibungsmodalitäten

Die Reinerlöse der Spendenaktion speisen den Fonds zur Ausschüttung des “Schneeflocke-Preises”. Der “Schneeflocke- Preis” will sozial oder finanziell hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen im Kreis Heidenheim helfen. Das Aktionsbündnis sammelt mit seinen vielen Partnern, mit Unternehmen und Vereinen Spenden und unterstützt damit soziale Projekte.

Die Antragsteller müssen einen Förderantrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Aktionsbündnis einreichen. Das Aktionsbündnis prüft die Bewerbungsunterlagen und wählt als Jury innovative Projekte aus.

1. Zielgruppe:

Die Unterstützung durch “Schneeflocke” soll vielen Kindern zugute kommen. Daher werden grundsätzlich keine Einzelfälle gefördert, sondern Einrichtungen und Projekte mit gemeinnütziger Ausrichtung, die eine Vielzahl von Kindern aus Familien mit besonderem sozialen oder finanziellen Bedarf im Kreis Heidenheim berücksichtigen.

2. Art der Unterstützung:

Arbeit mit benachteiligten Personen und Gruppen benötigt Zeit. Deshalb erhalten Projekte mit Langzeitperspektive den Vorrang vor kurzfristig einsetzenden Interventionen. „Schneeflocke” unterstützt vorzugsweise Projekte mit einer Anschubfinanzierung. Kein Projekt soll durch die Förderung in finanzielle Abhängigkeit von “Schneeflocke” geraten. Verwaltungskosten werden in der Regel nicht übernommen. Personalkosten werden ausnahmsweise gefördert, wenn sie unmittelbar durch das Projekt ausgelöst werden und direkt Kindern zugutekommen, z. B. Honorarkosten.

3. Subsidiarität:

Die Grundausstattung von Schulen, Kindergärten usw. wird in der Regel von staatlichen Stellen und anderen Kostenträgern übernommen. “Schneeflocke” möchte mit seinem Engagement zusätzliche Möglichkeiten schaffen und nicht Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. Daher müssen alle öffentlichen und nichtöffentlichen Förder- und Zuschussmöglichkeiten vorrangig ausgeschöpft sein und im Förderantrag, ggf. neben dem Eigenanteil, nachgewiesen werden.

4. Vergabe:

Für die Vergabe des Preisgeldes entwickelt das Aktionsbündnis einen Kriterienkatalog. Anträge, die nicht in die Auswahl kommen, werden zurückgestellt oder schriftlich abgelehnt.

5. Bewerbungsverfahren:

Um den “Schneeflocke-Preis 2023” bewerben können sich eingetragene Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, aber auch Privatpersonen aus der Stadt Heidenheim und dem Kreis Heidenheim, deren Hilfe sich an Kinder aus Familien mit besonderem sozialen oder finanziellen Bedarf richtet.

Projektanträge können bis Heiligabend bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Familie, Bildung und Sport eingereicht werden. Damit es bei der Vergabe des Preises und der damit verbundenen Fördermittel gerecht zugeht, trifft das Aktionsbündnis die Auswahl. Die Preisgewinner werden schriftlich im Februar des Folgejahres benachrichtigt und in der Presse veröffentlicht. Nach der Preiszusage muss das Projekt innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden.

6. Antragsformulare:

Soziale Einrichtungen werden per Brief vom Aktionsbündnis zur Bewerbung aufgefordert. In der Presse wird selbstverständlich darauf hingewiesen. In den Anträgen muss der Bedarf konkret belegt werden. Dafür ist möglichst detaillierter Kostenvoranschlag einzureichen.

Antragsformulare können direkt HIER heruntergeladen werden.

schneeflocke-preis-bewerbung-2020

7. Auszahlungsverfahren:

Die Verwendung der Gelder muss nachgewiesen werden, daher wird die Schlussrate (30% der Fördersumme) erst nach Vorlage von (Rechnungs-) Belegen oder Quittungen ausgezahlt. Nach Abschluss der Förderung wird eine Dokumentation erwartet.

Wurden die Fördermittel nicht innerhalb eines Jahres abgerufen, verfällt die Summe zu Gunsten eines anderen Projektes. Der Antragsteller kann sich bei erneuter Ausschreibung des “Schneeflocke-Preises” bewerben; eine Förderung kann jedoch nicht garantiert werden.

8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen:

Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Aktionsbündnis. Wesentliche Kriterien für die Entscheidung sind der Förderbedarf der Zielgruppe sowie die Qualität des Förderkonzepts.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am “Schneeflocke-Preis” besteht nicht. Die Entscheidung des Aktionsbündnisses muss nicht begründet werden.

9. Kontakt:

Stadt Heidenheim
Familie, Bildung und Sport
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Fon: 07321 / 327 53 13
Fax: 07321 / 323 53 13
Mail: familie@heidenheim.de